Die Teilbaugenehmigung

Eine Teilbaugenehmigung kann man erhalten, wenn man eine Baugenehmigung beantragt hat, um schon mit den Arbeiten an einem größeren Projekt beginnen zu können.

Mit dem Projekt anfangen

In einigen Fällen ermöglicht eine sogenannte Teilbaugenehmigung, dass bereits vor der eigentlich erteilten Baugenehmigung mit manchen Arbeiten begonnen werden kann. Foto: Minerva Studio/Bigstock

Bei dringenden oder komplexen Bauvorhaben kann die Erteilung einer endgültigen Baugenehmigung verzögert werden. In diesem Fall kann dem Bauherrn eine Teilbaugenehmigung erteilt werden, die ihm erlaubt schon mit Teilen der Arbeit anzufangen. Dazu muss die Behörde das gesamte Bauprojekt als baurechtskonform bestätigen. Das kann die Dauer des Bauprojekts verkürzen. Durch die Teilbaugenehmigung kann man mit Arbeiten wie zum Beispiel dem Ausheben der Baugrube beginnen, Erstellung des Rohbaus oder einzelner Bauabschnitte, was für den Fortschritt des Projektes sehr bedeutsam sein kann. Hierbei gibt es den Unterschied zu einem Bauvorbescheid. Bei diesem dürfte der Bau noch nicht beginnen.

Die Rechnungen sieht auf den ersten Blick sehr gut aus: Bei einem Reihenhaus mit 140 qm² Wohnfläche inklusive Keller können die reinen Baukosten von 275.00 Euro rund 25.000 Euro eingespart werden, wenn der Besitzer selber aktiv an den Sanierungen oder Renovierungen teilnimmt. Hierbei sollte aber nicht vergessen werden, dass hinter dieser Summe ein Arbeitsaufwand von ca. 850 Stunden steckt.

Hochhaus oder Einfamilienhaus?

Eine Teilbaugenehmigung ist nicht für jedes Vorhaben geeignet. In der Regel sollte man sich hier von einem Architekten beraten lassen. Bei sehr großen Bauprojektes, wie zum Beispiel einem Hochhaus, lohnt es sich eine Teilbaugenehmigung zu beantragen. Bei einem Einfamilienhaus lohnt es sich eher selten, es sei denn das Ausheben der Baugrube muss witterungsbedingt vorgezogen werden. Hierbei gilt auch, dass eine Baugenehmigung und damit auch eine Teilbaugenehmigung nicht für jedes Projekt notwendig sind. Besonders bei kleinen Projekten wie zum Beispiel Garagen und Carports, Wohngebäuden, kleinere Gaststätten oder Nutzungsänderungen in Gebäuden lohnt sich eine Teilbaugenehmigung nicht, bzw. wird sie nicht von der Behörde zugelassen. Eine Teilbaugenehmigung ist vor allem dann erstrebenswert, wenn sie durch eine große Verzögerung der Erteilung einer Baugenehmigung trotz baurechtskonformer Pläne Zeit sparen kann, in dem der Bau schon teilweise begonnen wird.

Der Antrag

Erhalten kann man eine Teilbaugenehmigung wie schon die Baugenehmigung nur durch einen weiten schriftlichen Antrag bei der Behörde. Es handelt sich hierbei um einen kompletten Bauantrag. In diesem Antrag müssen allgemein Bauzeichnungen, Berechnungen, Lagepläne, technische Nachweise, eine Betriebsbeschreibung, ein Entwässerungsplan und eine Baubeschreibung enthalten sein. Dieser Antrag entscheidet zum Großteil darüber, ob die Teilbaugenehmigung von der Behörde erteilt wird. Die Zeichnungen und Berechnungen müssen demnach korrekt und vollständig sein. Die Teilbaugenehmigung selbst fällt unter den gleichen Rechtsschutz wie die Baugenehmigung. Ist die Baugenehmigung jedoch da, entkräftet sie die Teilbaugenehmigung hinsichtlich jedes Anspruches bei Diskrepanzen. Die Teilbaugenehmigung wirkt demnach eigentlich nur als „Vorschuss“ auf die Baugenehmigung und ist rechtlich auch keine absolute Versicherung dafür, dass das Bauprojekt nicht vielleicht doch abgelehnt wird.

Die Bundesländer

Genauere Vorgaben zur Teilbaugenehmigung machen die Bundesländer. Darunter fällt zum Beispiel, welche Anforderungen ein Bauprojekt erfüllen muss, um eine Teilbaugenehmigung für das Projekt erfolgreich beantragen zu können. Auch welche Arbeiten mit einer Teilbaugenehmigung begonnen werden dürfen und welche nicht, wird vom Bundesland festgelegt. Ebenfalls sind weitere Dokumente für den Bauantrag von den Bundesländern einzeln festgelegt. Diese Informationen sind wichtig für das Projekt und sorgen dafür, dass ein Bauprojekt in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich schnell dauern kann. Bei mehreren Projekten in mehreren Bundesländern muss dies auf jeden Fall beachtet werden. Was hierbei auch passieren kann ist, dass in manchen Bundesländern das Bauprojekt abgelehnt werden kann nachdem man die Teilbaugenehmigung erhalten hat. Das sollte man als Bauherr unbedingt vorher herausfinden. Es hängt also vieles von den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer ab.

Was sich lohnt

  • Beratung wann eine Teilbaugenehmigung wirksam ist
  • Vorgaben des Bundeslands zur Teilbaugenehmigung kennen
  • Sicherstellen, dass das Bauprojekt baurechtskonform ist
  • Teilbaugenehmigung rechtzeitig beantragen
  • den Antrag gewissenhaft ausfüllen und die notwendigen Dokumente beifügen

Fazit

Um die Dauer eines größeren oder komplizierteren Bauprojektes zu verkürzen, lohnt es sich eine Teilbaugenehmigung zu beantragen. Hierfür benötigt man die Zustimmung der Behörde. Dafür muss ein separater Antrag gestellt werden. Die Anforderungen für eine Teilbaugenehmigung sind von den jeweiligen Bundesländern festgelegt. Diese sollte man schon vor der Planung des Projekts recherchieren. Eine Teilbaugenehmigung wird durch die Baugenehmigung ersetzt und entkräftet. Sie ist auch in dem Sinne keine endgültige Genehmigung, da der Bau auch nach Erteilung der Teilbaugenehmigung abgelehnt werden kann.


  • Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen und diese auch nicht ersetzen.