Baugenehmigung für den Hausbau

Eine Baugenehmigung ist beim Hausbau Pflicht

Wer ein Haus bauen möchte, der benötigt nicht nur ein Grundstück, sondern muss sich auch mit vielen Bauvorschriften auskennen. Es gibt viele Verordnungen und Gesetze im Baurecht, die es vielen Laien nicht sehr einfach machen, sich direkt zurechtzufinden. Viele Bauherren scheitern schon an der Frage, ob eine Baugenehmigung für ihr Vorhaben erteilt werden muss.

Wenn für das Baugebiet ein Bebauungsplan vorliegt, dann kann man sich diese Information bei der Gemeinde einsehen. Ein Bebauungsplan gibt als erstes immer darüber Auskunft, ob ein bestimmtes Grundstück bebaubar ist oder nicht. Zusätzlich sind im Bebauungsplan Angaben darüber zu finden, wie viele Geschosse ein Haus haben dürfte oder die zulässige Form des Daches. Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, dann muss sich der Hausbauer an die Umgebung anpassen.

Die Bauvoranfrage kann klären, ob es möglich ist, für das geplante Traumhaus eine Baugenehmigung zu erhalten. Bereits vor dem Grundstückskauf kann die zuständige Baubehörde über die Möglichkeiten einer Bebauung Auskunft geben. Sicherheit bei der Planung kann ein zeitlich begrenzter Baubescheid bieten. Es gibt bei der Bauvoranfrage und beim Verfahren, das der eigentlichen Baugenehmigung vorausgeht von Bundesland zu Bundesland große Unterschiede. Es gibt zwar eine einheitliche bundesweite Musterbauverordnung, aber da das Baurecht eigentlich Sache der Länder ist, haben die Bundesländer alle eigene Landesbauordnungen. Diese unterscheiden sich vor allem in den Details. Die Behörden, die für die Baugenehmigungen verantwortlich sind, können sogar andere Namen haben.

Bevor eine Baugenehmigung beantragt werden kann, muss der Bauantrag gestellt werden. Dieser kann nicht vom Hausbauer, sondern muss zum Beispiel von einem Architekten oder von einem anderen Baulagevorberechtigten eingereicht werden. Es gibt freie, vereinfachte und genehmigungspflichtige Bauvorhaben. In den meisten Ländern ist der Bau eines Einfamilienhauses genehmigungsfrei. Das gilt vor allem dann, wenn ein verbindlicher Bebauungsplan vorliegt und die Erschließung des jeweiligen Grundstücks sicher ist.