Wohnwagen auf dem Grundstück

Wohnwagen – die speziellen Vorschriften für einen Wohnwagen Abstellplatz

So ein Wohnwagen oder Wohnmobil st schon was Tolles! Doch wo kann man solche Campingmobile abstellen, wenn gerade keine Urlaubszeit ist? Was gilt es beim Parken auf dem eigenen Grunstück zu beachten?

Nicht jeder Hausbesitzer ist erfreut, wenn Nachbarn im Herbst/Winter ihr Grundstück als Abstellplatz für einen Caravan beziehungsweise Wohnwagen nutzen. Für alle Fragen zur Platzierung von Campingwagen gilt, dass die Rechtsprechung grundsätzlich erlaubt, dass ästhetische Impressionen zwischen Nachbarn zu dulden sind.

Müssen Nachbarn optische Beeinträchtigungen durch Wohnwagen dulden?

Grundsätzlich darf beim Hausbau ein spezieller Standort für Wohnwagen mit eingeplant und dieser dort auch während der campingfreien Zeit dort abgestellt werden. Wird dieser Umstand als optische Beeinträchtigung empfunden, ist dies normalerweise nicht ausreichend, um dagegen zivilrechtlich vorzugehen. Selbst ein Schattenwurf ist grundsätzlich kein Grund um sich zu beschweren. Bei hartnäckigen Nachbarn kann die öffentliche Rechtsprechung manchmal weiterhelfen.

Wie ist es um die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bestellt?

Wer seinen Camping-/Wohnwagen nach dem Hausbau auf dem eigenen Grund abstellen möchte, muss einige öffentlich-rechtliche Regeln beachten. Diese sind in den jeweiligen Bundesländern zum Teil unterschiedlich. Kommunen können zudem eigene lokale Satzungen zum Thema Wohnwagen dauerhaft abstellen erlassen. In Hamburg besteht zum Beispiel sogar ein Wohnwagengesetz. Die Stadt München hat beispielsweise eine Vorgarten-Satzung erlassen, die es unter anderem sogar verbietet, Fahrradschuppen im Vorgarten aufzustellen.

Deshalb sollten vor dem Hausbau unbedingt Erkundigungen eingeholt werden, welche Regeln am zukünftigen Standort zu beachten sind. Zuständig ist hierfür die untere Bauaufsicht. Diese befindet sich in kleineren Kommunen entweder in der Kreisbehörde oder dem Landratsamt. In größeren Kommunen ist die Gemeinde dagegen selbst direkter Ansprechpartner als Bauaufsichtsbehörde.

Muss der Stellplatz für Wohnwagen separat genehmigt werden?

Normalerweise benötigt der Wohnwagen einen festen Stellplatz. Dieser wird offiziell als vorgesehene Abstellfläche für Kraftfahrzeuge auf privatem Grund definiert. Details dazu sind meistens innerhalb der Stellplatz-Verordnungen der zuständigen Landesbauordnungen im betreffenden Bundesland zu finden. So kann zum Beispiel eine Brandschutzmauer Pflicht sein. Wurde der Stellplatz ausschließlich für Pkw genehmigt, kann bereits ein 14-tägiges Abstellen des Campingwagens als rechtswidrige Nutzung ausgelegt werden.

Je nach Wahrnehmung des einzelnen Falles kann eine Behörde sogar davon ausgehen, dass der Wohnwagen oder das Wohnmobil sich als gebäudeähnlich auswirkt. Somit müssen sicherheitshalber bereits beim Hausbau geltende Abstandflächen zum benachbarten Grundstück mit eingeplant werden. Werden die geltenden Bestimmungen und Vorschriften nicht eingehalten, muss der Camper grundsätzlich entfernt und zum Beispiel zur Überwinterung auf einem gebührenpflichtigen Einstellplatz abgestellt werden.

Ist es empfehlenswert den Wohnwagen regelmäßig anzumelden?

Ein Caravan sollte mit Saisonkennzeichen ausgestattet und nur zeitweise stillgelegt werden. Wird der Camper komplett abgemeldet, kann das Ordnungsamt tätig werden. Dies bedeutet, wenn ein Fahrzeug über 18 Monate nicht mehr bewegt wird, muss der Fahrzeughalter dieses laut § 27 StVZO der Zulassungsbehörde unmittelbar mitteilen. Das amtliche Kennzeichen muss dementsprechend entstempelt werden.


  • Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen und diese auch nicht ersetzen.