Bau- und Leistungsbeschreibung im Fertighausbau

Die Bau- und Leistungsbeschreibung gehört zum Festpreisangebot

Zu jedem Werkvertrag oder Festpreisangebot gehört das sogenannte Kleingedruckte. Hier sind Informationen über die Bau- und Leistungsbeschreibung (BLB) zu finden. Diese Beschreibung muss so umfangreich und detailliert wie möglich ausfallen. Aber wie behalten die Hausbauer einen Überblick darüber, was alles im Angebot enthalten ist? Eine Checkliste für die Auswertung der Bau- und Leistungsbeschreibungen kann sehr hilfreich sein. Hierdurch kann jeder Bauherr die wesentlich Angaben der angebotenen Leistungen aus der jeweiligen Bau- und Leistungsbeschreibung des Anbieters genau nachvollziehen und abgleichen.

Die Mindestanforderung für eine Bau- und Leistungsbeschreibung ist, dass sie wichtige Informationen für Erwerber und private Bauherren bereithält. Sie unterstützt die Zielstellung, den Umfang aller Leistungen, die Bauausführungen, die Planung, die Qualität und Art der Baustoffe bzw. Materialien und den technischen Ausstattungsgrad detailliert aufzulisten. Dabei sollten alle umwelt- und gesundheitsbezogenen Aspekte beachtet werden. Alle beschriebenen Leistungen müssen immer den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die sogenannte Mindestanforderungen für Bau- und Leistungsbeschreibungen ist für alle Arten von Ein- oder Zweifamilienhäusern gültig. Dies ist unabhängig von der Ausbaustufe (schlüsselfertig, Ausbauhaus, mit oder ohne Keller) und der Bauweise.

Alle Bauherren sollten immer prüfen lassen, ob alle Konditionen in der Leistungsbeschreibung für ein Fertighaus akzeptabel sind. Zusätzlich sollte sichergestellt werden, ob die Baubeschreibung komplett ist. Ansonsten kann es passieren, dass der Hausherr auf hohen Folgekosten sitzen bleibt.

Häufig passiert ist es, dass der Bauvertrag unvollständig ist oder wichtige Leistungen in der Baubeschreibung nicht aufgelistet sind. Nicht immer versteckt sich dahinter eine böse Absicht. Unabhängig davon bleibt bei Mängeln in der Baubeschreibung der Bauherr auf den Kosten sitzen. Sollte eine Leistung nicht im Bauvertrag stehen, dann muss der Fertighaushausanbieter diese in der Regel auch nicht leisten. In diesem Fall muss der Bauherr diese Leistungen separat kaufen, was zusätzliche Kosten bedeutet. Es gilt: Umso detaillierte eine Bau- und Leistungsbeschreibung ist, umso besser.


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