Die eigene Immobilie bildet bei den meisten Menschen den größten Teil des persönlichen Vermögens. Personen, die den Bau eines Hauses planen, sollten Ihr Haus daher rechtzeitig gegen mögliche Schäden versichern. Da jedoch nicht alle auf dem Versicherungsmarkt angebotenen Polizzen sinnvoll sind, werden an dieser Stelle die fünf wichtigsten Versicherungen vorgestellt, die jeder Bauherr unbedingt abschließen sollte.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Für die Sicherheit auf dem Baugrundstück ist immer der Bauherr verantwortlich und haftet daher für alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Hausbau verursacht werden. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch Verletzungen von Personen verursacht werden (wie z. B. herabfallendes Baumaterial, ein umstürzendes Baugerüst, etc.).
Bauhelfer-Unfallversicherung
Der Bau eines Hauses verursacht hohe Kosten. Um die Kosten zu reduzieren, erbringen viele Bauherrn Eigenleistungen, bei denen es zu Unfällen kommen kann. Die unter Umständen drastischen Folgen können durch den Abschluss einer Bauhelfer-Unfallversicherung abgedeckt werden. Helfende Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn genießen Versicherungsschutz durch die gesetzliche Bauhelferversicherung.
Feuer-Rohbau-Versicherung/Wohngebäudeversicherung
Explosionen, Blitzschläge oder Brände während der Bauphase können einen Rohbau schwer beschädigen. Durch den Abschluss einer Feuer-Rohbau-Versicherung lassen sich diese Schäden versichern. Banken genehmigen Baufinanzierungen nur, wenn der Nachweis über den Abschluss einer Feuer-Rohbau-Versicherung/Wohngebäudeversicherung erbracht wird.
Bauleistungsversicherung
Durch den Abschluss einer Bauleistungsversicherung werden unvorhersehbare Schäden am Rohbau versichert, die durch Vandalismus, Fahrlässigkeit der Bauarbeiter oder Unwetter verursacht werden. Im Versicherungsschutz sind alle Leistungen beim Roh-, Aus- und Umbau eines Hauses inklusive. Weiterhin können von Bauherrn die Schäden abgesichert werden, die durch Diebstahl von verbauten Materialien verursacht werden.
Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke
Der Bauherr haftet auch für Schäden, die von dritten Personen auf einem unbebauten Grundstück verursacht werden. Ohne eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke haftet der Bauherr für verursachte Schäden. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke ist allerdings nur sinnvoll, wenn keine Bebauung geplant ist oder der Zeitpunkt des Baubeginns noch offen ist.