Das Bauplanungsrecht und im Zusammenhang stehende Bauvorschriften

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Das Bauplanungsrecht wird umgangssprachlich mitunter Städtebaurecht genannt und gehört zum öffentlichen Baurecht. Der Inhalt des Bauplanungsrechts regelt überwiegend die flächenbezogenen Voraussetzungen für ein Bauvorhaben, besonders die Eigenschaften des Bodens und die Eignung des Bodens für die Bebauung. Im engen Zusammenhang mit dem Bauplanungsrecht stehen der Bebauungsplan, das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung, die Planzeichenverordnung und die Wertermittlungsverordnung.

Immobilienmakler, Baufirmen und private Bauherren müssen sich vor dem Beginn eines Bauvorhabens umfassend über das Bauplanungsrecht und die im Zusammenhang stehenden Vorschriften informieren oder einen Experten beauftragen. Verstöße gegen das Bauplanungsrecht oder die im Zusammenhang stehenden Vorschriften können eine amtlich verordnete Einstellung der Baumaßnahmen, Bußgelder und einen amtlich verordneten Rückbau zur Folge haben.

Gesetzlicher Hintergrund

Der Hintergrund für die komplexen Vorschriften ist die Verhinderung von chaotischen Baumaßnahmen, die eine sinnvolle Städteplanung und den Straßenbau unmöglich machen würden. Die Planung der Verkehrswege gehört nicht zum Bauplanungsrecht, steht aber im sachlichen Zusammenhang. Im Bauplanungsrecht und den im Zusammenhang stehenden Vorschriften greifen regionale Regelungen, Landesregelungen und Bundesvorschriften ineinander. Das Bauplanungsrecht bestimmt inhaltlich, ob auf einer vorgesehenen Fläche gebaut werden darf, was gebaut werden darf und wie viel gebaut werden darf. Ferner legt das Bauplanungsrecht die späteren Nutzungsmöglichkeiten der Gebäude fest. Wohngebiete, Gewerbegebiete oder Erholungsgebiete werden durch die Anwendung des Bauplanungsrechtes ausgewiesen.

Der Brandschutz

Der Brandschutz erfordert einen Mindestabstände von Gebäuden zur Grundstücksgrenze und die Verwendung von nicht brennbaren Baustoffen bei Gebäuden. Je näher die Gebäude beieinanderstehen, umso komplexer können die Auflagen der Zulassungsbehörde sein. Das Bauplanungsrecht regelt den Brandschutz nicht. Das Bauordnungsrecht, welches regelt, was und wie gebaut werden darf steht in einem engen Zusammenhang zum Bauplanungsrecht. Die Vorschriften des Bauordnungsrechts werden überwiegend in der Landesbauordnung des Bundeslandes geregelt. Brandschutz, Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht sind zusammen mit den Regelungen für die Abstandsflächen die Grundlage für eine rechtssichere Bauplanung.

Die Abstandsflächen

Die Vorschriften und Regelungen für die Abstandsfläche variieren nach Bundesland und nach Größe der geplanten Gebäude. Überwiegend wird der Abstand eines geplanten Gebäudes zur Grundstücksgrenze geregelt. Er beträgt ca. drei Meter. Die genauen Abstände sind in den Bundesländern unterschiedlich festgelegt. Bei Gebäuden mit enormer Höhe ist der Abstand zur Grundstücksgrenze größer.

Ausnahmen und Befreiungen

Ausnahmen und Befreiungen von den Bauvorschriften sind möglich, wenn sie im Bebauungsplan ausdrücklich erwähnt werden oder wenn allgemeines und öffentliches Interesse für die Ausnahme und Befreiung spricht. Einen Rechtsanspruch auf Ausnahmen und Befreiungen von den Bauvorschriften gibt es nicht. Bauvorhaben mit abweichenden Eigenschaften im Vergleich zu den Bauvorschriften dürfen als riskant angesehen werden. Eine Bauuntersagung oder eine Nutzungsuntersagung mit erheblichen Finanznachteilen können die Folgen sein.

Fazit

Das Bauplanungsrecht ist ein spezifischer Teil des Baurechts und beinhaltet die Regelungen für die Eignung von Bauland zur Bebauung und den Verwendungszweck der Gebäude. Genehmigungen für Bauvorhaben, die sich allein auf das Bauplanungsrecht beziehen, reichen für die Umsetzung eines Bauvorhabens nicht aus. Vorschriften und Regelungen des öffentlichen Baurechts sind komplexer und umfassender als ausschließlich die Inhalte des Bauplanungsrechts. Mit der Prüfung der Rechtssicherheit eines Bauvorhabens beauftrag ein Bauherr oder Investor besser einen Fachmann. Fachanwälte für Baurecht, Architekten, Bauingenieure, Notare oder Fachfirmen verfügen über Erfahrungen und die Ausbildung, um die Komplexität und die Inhalte des Baurechts und des Bauplanungsrechts zu prüfen. Bodenbeschaffenheit, Brandschutz und Abstandsflächen gehören zum Beispiel zu den entscheidenden Schwerpunkten im Baurecht und im Bauplanungsrecht.


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