Die Bauleistungsversicherung

Abgesichert beim Bau mit der Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung ist die Rundum-Absicherung der Baustelle bzw. des Rohbaus für Bauherren und für Bauunternehmer. Foto: Sashkin / Bigstock

Der Traum vom eigenen Haus ist heute kein Einzelfall mehr, denn in den eigenen vier Wänden lässt es sich am besten leben. Doch schon beim Bau muss gegenüber Schäden und anderen Nachteilen abgesichert werden, weshalb eine Bauleistungsversicherung in Anspruch genommen werden kann. Natürlich fragen sich viele Bauherren, weshalb eine Bauleistungsversicherung sinnvoll ist und welche Vorteile diese bietet.

Die Leistungen in der Übersicht:

  • Die Bauleistungsversicherung tritt bei Schäden am Gebäude während der Bauphase in Kraft.
  • Schäden durch Gewalt, Vandalismus und außergewöhnliche Naturereignisse sind abgedeckt.
  • Abschließbar ist die Versicherung von Bauunternehmer oder Bauherren, das ist Vereinbarungssache.
  • Die Kosten richten sich nach der Versicherungssumme, die auf Basis der voraussichtlichen Baukosten berechnet werden.
  • Sobald der Bau abgeschlossen ist, endet die Versicherung. Maximal ist diese zwei Jahre im Einsatz.

Ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll?

Während der Bauphase eines Gebäudes können viele unterschiedliche Gefahren und unvorhersehbare Ereignisse auftreten. Diese führen unter Umständen zu gravierenden Schäden, dessen Beseitigung mit hohen Kosten verbunden sind. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, wer für diese Kosten aufkommt. In der Regel ist es der Bauherr, wenn es zu Schäden durch Vandalismus oder Unwetter gekommen sein sollte.

Liegen hingegen bauliche Mängel vor, können Sie nicht direkt davon ausgehen, dass die Korrekturen sowie die Kosten vom Bauunternehmen übernommen werden. Sie müssen erst beweisen, dass die Fehler durch einen mangelhaften Bau entstanden sind und nicht andere Einflüsse dafür verantwortlich sind. Das artet oftmals in langen Rechtsstreitigkeiten aus, weshalb Sie in der Regel die Kosten zunächst übernehmen müssen. Ob Sie jemals das Geld dafür erhalten, ist fraglich. Da die Kosten sehr unterschiedlich ausfallen und sogar bis in den vier- oder fünfstelligen Bereich gehen können, sollten Sie eine Bauleistungsversicherung abschließen. Diese sichert Sie gegen zahlreiche Schäden und Fehler ab, welche Sie ansonsten nur viel Geld kosten würden.

Bauleistungsversicherungen schützen Bauherren und Bauunternehmer vor Schäden wie z. B. Hochwasser, Sturm, Vandalismus und vielen weiteren. Foto: Baramee / Bigstock

Ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll?

Mit der Bauleistungsversicherung sind Bauherren gut gegen die Risiken während der Bauzeit abgesichert – Foto: Cmcderm1 / Bigstock

Oftmals wird eine Bauleistungsversicherung mit einer Gebäudeversicherung verglichen, doch das ist nicht dasselbe. Eine solche Gebäudeneubauversicherung greift ab dem Zeitpunkt, an dem das Gebäude fertiggestellt wurde. Doch was passiert, wenn es zu Schaden während des Baus kommt? In einem solchen Fall hilft Ihnen die Bauleistungsversicherung weiter. Diese dient als wichtige Absicherung während der Bauphase und wird von immer mehr Hausbauern in Anspruch genommen. Dabei muss nicht zwangsläufig der Bauherr die Versicherung abschließen, sondern auch das Bauunternehmen kann dies. Klären Sie im Vorfeld ab, wer die Versicherung in Anspruch nehmen soll. Die erbrachten Bauleistungen unterscheiden sich dabei nicht.

Wichtig zu wissen ist, welcher Schutz von der Bauleistungsversicherung abgedeckt wird. Zunächst wird gegen alle Arten von unvorhergesehenen Unwetter versichert, wie zum Beispiel einem Sturm oder Hochwasser. Vor allem in der Frühbauphase können solche Unwetter den gesamten Bauplan vernichten und großen Schaden anrichten. Neben Unwetterkatastrophen sichert die Bauleistungsversicherung aber auch gegenüber Vandalismus ab. Gerade Kinder und Jugendliche machen sich einen Spaß daraus, Rohbauhäuser zu betreten, etwas kaputt zu machen oder sogar die Wände mit Graffiti zu beschmieren. Die Bauleistungsversicherung übernimmt anschließend die Kosten der Beseitigung.
Weitere Schadensbeispiele aus Bauleistungsversicherung sind unbekannte Bodeneigenschaften oder Material- und Konstruktionsfehler. Diese wirken sich oftmals nachteilig auf den Bau aus. Wichtig ist, dass es sich bei dieser Versicherung nicht um einen Abschluss über mehrere Jahrzehnte handelt, denn diese benötigen Sie nur, wenn Sie Ihr Haus bauen. Deswegen ist die Bauleistungsversicherung auch nur in diesem Zeitraum aktiv. Die maximale Zeit der Versicherung liegt bei zwei Jahren.

Was ist nicht abgedeckt?

Sicherlich denken Sie, dass dank einer Bauleistungsversicherung nun alle Teile und Punkte des Hausbaus abgedeckt sind, welche entferntesten damit zu tun haben. Jedoch ist das nicht der Fall. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf alle „losen Teile“, die in Zusammenhang mit dem Bau stehen. Das bedeutet, sollte es zum Beispiel zu Schäden bei den Baugeräten oder dem Handwerkszeug kommen, werden diese Kosten nicht von der Bauleistungsversicherung übernommen.

Es gibt hingegen einige Versicherungen, welche gegen Zuschlag eine weitere Leistung anbieten. Somit sind alle fest verbauten Teile, wie beispielsweise Wände, Fenster, Türen und ähnliches, gegenüber Diebstahl gesichert. Die losen Teile sind aber erneut ausgeschlossen. Es gib aber noch weiterer Bereiche, die nicht von der Bauleistungsversicherung abgedeckt werden. Kommt es zu Feuer, Blitzschlag oder einer Explosion, erhalten Sie kein Geld von der Versicherung. In einem solchen Fall müssen Sie sich an die Feuerrohbauversicherung wenden. Nicht fachgerecht ausgeführte Arbeiten sowie Mängel bei der Bauausführung fallen ebenfalls in die Kategorie, die von der Bauversicherung nicht abgedeckt werden.

Die Kosten einer Bauleistungsversicherung

Ein wichtiger Punkt sind die Beiträge, welche Sie für die Versicherung begleichen müssen. Diese Kosten werden auf Grundlage der voraussichtlichen Baukosten berechnet. Die Basis dafür sind die Herstellungskosten der versicherten Leistungen und mitversicherten Sachen. Hierbei wird auch die Stundenlohnarbeiten einbezogen. Ebenso zählt der Neuwert der zur Verfügung gestellten oder gelieferten Bauteile und -stoffe dazu. Nicht zu vergessen ist der Neuwert der Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe. Es gibt aber auch einige Kleinigkeiten, welche nicht einbezogen werden.

Darunter fallen die Grundstücks- und Erschließungskosten, Kosten für Gartenanlagen sowie weitere Nebenkosten wie Architekten- und Ingenieurhonorare, Maklergebühren und ähnliches. Für Sie ist wichtig zu wissen, dass Sie der Versicherer direkt informieren wird, falls es während der Bauphase zu einer Änderung der Versicherungssumme kommen sollte. Ein weiterer essenzieller Punkt ist, dass Sie die Summe für die Bauleistungsversicherung nicht monatlich bezahlen müssen, sondern es handelt sich in der Regel um einen Einmalbetrag. Dieser liegt in der Größenordnung von wenigen hundert Euro, damit die gesamte Bauzeit abgedeckt ist.

Alle Unterschiede zur Haftpflicht

Die Bauwesensversicherung wird häufig in einem Atemzug mit der Haftpflichtversicherung genannt. Jedoch dürfen Sie nicht den Fehler machen, diese miteinander zu vergleichen. Es sind zwei vollkommen unabhängig und unterschiedliche Versicherungen. Wie Sie weiter oben nachlesen können, ist die Bauleistungsversicherung keine dauerhafte Versicherung, sondern spätestens nach zwei Jahren wieder aufgelöst. Zudem sichert diese nur Schäden beim Bau ab, welche durch diverse Einflüsse entstanden sind.

Die Haftpflicht ist hingegen eine Versicherung, welche Sie über Jahre oder Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Anders als die Bauleistungsversicherung kümmert sich die Haftpflicht nicht um das Bauvorhaben, sondern sichert Sie gegenüber Schadenersatzansprüchen ab. Natürlich gibt es heute schon zahlreiche Haftpflichtversicherungen, wie zum Beispiel die Bauherrenhaftpflichtversicherung, welche sich speziell auf Schadenersatzansprüche gegen Bauherren richtet, dennoch decken Sie damit nicht Schäden oder ähnliches ab, welche beim Bau entstanden sind. Gerade deshalb lohnt es sich, neben der üblichen Haftpflicht auch noch eine Bauversicherung abzuschließen.


  • Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen und diese auch nicht ersetzen.