Effizienzhaus 55

Das Effizienhaus 55 und die Vorgaben, die es zur Förderung erfüllen muss

KfW-Effizienzhaus 55 – Worauf kommt es an? Foto: jaddingt / Bigstock

Die Bezeichnung Effizienhaus 55 ist ein Begriff, der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) definiert und eingeführt wurde. Hiermit wird ein Energiestandard fixiert, der für Wohngebäude gilt und die entsprechende Voraussetzungen erfüllen müssen, um gefördert zu werden. Bei Effizienzhäusern handelt es sich grundsätzlich um Gebäude, die aufgrund ihrer Bauweise wie auch Gebäudetechnik besonders energieeffizient gestaltet sind. Damit erreichen diese Häuser eine höhere Energieeffizienz, als standardmäßig seitens der Gesetzgebung vorgeschrieben ist.

 

Die Messung der Energieeffizienz innerhalb des Gebäudes erfolgt anhand von Werten bezüglich des sogenannten Transmissionswärmeverlustes. Das ist der Wärmeverlust, der durch die Gebäudehülle wie Dämmung und Fenster erfolgt. Darauf aufbauend wird der Jahresprimärenergiebedarf zugrunde gelegt. Dazu werden aufbauend auf den erzielten Kennzahlen die Referenzwerte für die Energieeinsparverordnung, kurz: EnEV, ermittelt. Aus diesen Werten wiederum ergeben sich Zuordnungen in die unterschiedlichen staatlichen Förderstandards innerhalb der KfW.

Die jeweiligen Gebäudestandards

Das Energieeffizienzhaus steht in vielen unterschiedlichen Standards zur Auswahl. Den Ausgangspunkt bilden hier immer die Vorgaben der EnEV, die jeweils für ein Bau- beziehungsweise Sanierungsvorhaben für das Referenzhaus als Basis berechnet werden. Das Referenzhaus hat immer die gleiche Geometrie sowie auch die Ausrichtung und die Nutzfläche des auf dieser Basis zu errichtenden Gebäudes und nutzt für jedes Bauteil die Referenzwerte der EnEV.

Daraus wiederum werden gebäudespezifische Referenzwerte für den Transmissionswärmeverlust und auch den Jahresprimärenergiebedarf ermittelt, der wiederum auf denen der Energiestandards aufgebaut ist. Ein KfW-Effizienzhaus 100 beispielsweise darf nur maximal so viel Primärenergie benötigen wie das Referenzhaus. Dazu darf auch der Transmissionswärmeverlust bei maximal 115 Prozent liegen. Je kleiner die Zahl, die hinter dem Begriff Effizienzhaus aufgeführt wird, desto energiesparender ist das Haus, was in diesem Fall für das Effizienzhaus 55 gilt. Der niedrigste Energiebedarf ist für das Effizienzhaus 40 gegeben, denn hier liegt der Primärenergiebedarf bei nur 40 Prozent, ausgehend vom Referenzhaus.

Die KfW Förderbedingungen

Das Effizienzhaus 55 im Vergleich zur Energie-Einspar-Verordnung

Auch wenn anzunehmen wäre, dass die Gesetzgebung bereits sehr rigorose energetische Rahmenbedingungen für Hausbesitzer setzen, gibt es allerdings auch hier noch eine Verschärfung. Wer sich eine Förderung durch die Kreditanstalt für den Wiederaufbau sichern möchte, muss härtere Kriterien erfüllen. Das ist dann der Fall, wenn Begriffe wie KfW Effizienzhaus 55 erfüllt werden müssen.

Die Umsetzung des KfW Effizienzhaus 55 setzt voraus, dass je Wohnflächenquadratmeter lediglich 55 Prozent der Energie, die seitens der EnEV erlaubt ist, verbraucht werden darf. Dazu muss der Primärenergiebedarf beim Effizienzhaus 55 bei maximal 40 kWh je Quadratmeter Wohnfläche liegen. Auch bei den Transmissionswärmeverlusten hat die EnEV klare Vorgaben gemacht, denn hier muss der Wert um 45 Prozent für das Effizienhaus 55 unterschritten werden, der seitens der EnEV Vorgaben besteht.

Die Förderung für das Effizienzhaus 55

Um eine Förderung für das Effizienzhaus 55 zu erlangen, müssen zahlreiche Bedingungen erfüllt werden. Im Gegenzug werden Hausbesitzer mit besonders zinsgünstigen Darlehen belohnt, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau der KfW gewährt werden. Dazu werden rückzahlungsfreie Zuschüsse gewährt.

Uninteressant für die Erlangung der Fördermittel ist es, ob der Hauserbauer oder Hauskäufer die Immobilie selbst nutzt oder sie für die Vermietung erbaut oder kauft. Gefördert wird immer der Bau oder auch der Kauf des Effizienzhauses 55. Die Wohneinheitenerweiterung muss nach den Effizienzhaus 55 Vorgaben erfolgen. Die Wohnraumbeschaffung innerhalb eines Umbaus muss nach den Standards des Effizienzhauses 55 erfolgen. Die Gewährung des Darlehens erfolgt über 100 Prozent der förderfähigen Kosten, wird aber auf bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit beschränkt.

Für den Hauserbauer oder Hauskäufer ergeben sich aus der Förderung besonders preiswerte Kreditzinsen und das Darlehen darf eine Laufzeit bis zu 30 Jahren haben. Für den Hauserbauer oder Hauskäufer gilt eine Zinsbindung über 10 Jahre. Der Nutzer der Förderung hat bis zu fünf tilgungsfreie Jahre.

Innerhalb der Subvention erfolgt ein Tilgungszuschuss bis zu einer Summe von 10 Prozent auf die gesamte Darlehenssumme.

Weiterhin ist eine weitere Förderung mittels Subvention für Eigenfinanzierer möglich, die über das Programm 430 abgewickelt wird und mit einer Summe bis zu 15.000 Euro eines rückzahlungsfreien Zuschusses umgesetzt werden kann.

Das Effizienzhaus 55 und seine Förderhöhe

Die Förderhöhe für das Effizienzhaus 55 steigert sich mit der energetischen Qualität, die das Gebäude ausweist. Dabei erfolgt eine Unterscheidung zwischen Neubauten und Altbauten. Im Neubau ist die Umsetzung eines guten Effizienzstandards deutlich einfacher als im Altbau. Deshalb wird seitens der EnEV für den Neubau ein maximal zulässiger Primärenergiebedarf von 75 Prozent des Referenzhauses definiert. Für den Altbau, von dem allerdings das Denkmal ausgeklammert wird, ist der Standard bei maximal 140 Prozent auf das Referenzhaus definiert.

Für einen Neubau ist es möglich, Förderungen als Darlehen mit Tilgungszuschuss zu erhalten. Für das KfW-Effizienzhaus 55 wie auch 40 Plus und 40 liegt der Zinssatz bei 0,75 Prozent. Neubauten mit KfW-Effizienzhaus-Standard erhalten Kredite mit 5 Prozent Tilgungszuschuss mit einem Zinssatz, der zwischen 0,75 und 1,5 Prozent liegt, wobei sich der Zinssatz an die Kreditlaufzeit und die gewählte tilgungsfreie Anlaufzeit anlehnt.

Dazu werden energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden auch mit zinsgünstigen Darlehen gefördert, bei denen der Zinssatz bei 0,75 Prozent liegt. Je nach Standard, der umgesetzt wird, sind unterschiedliche Tilungszuschüsse erzielbar, allerdings nur für das Effizienzhaus 55. Für das Effizienzhaus 40 Standard und das Effizienzhaus 40 Plus Standard findet hier keine Anwendung statt.

Als Alternative kann innerhalb einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 auch ein Zuschuss ohne Darlehen gewährt werden. Hier liegt der Zuschuss bei 10 Prozent bis zu 30 Prozent der gesamten förderfähigen Kosten bei 5.000 Euro bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit und in Abhängigkeit von dem erzielten KfW-Effizienzhaus-Typ.