Der Bebauungsplan, auch B-Plan genannt, bestimmt in welcher Art und Weise in einem Wohngebiet gebaut werden darf. Er setzt rechtsverbindlich einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Wohngebietes fest und regelt, wie einzelne Grundstücke bebaut oder genutzt werden dürfen. Er entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan und wird durch die Gemeinde oder Stadt als Satzung beschlossen. Sämtliche Bauvorhaben müssen mit der Festsetzung des Bebauungsplans im Einklang stehen.
Woraus setzt sich ein Bebauungsplan zusammen?
Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus einer Planunterlage, auf der in Form von Zeichnung und Text die zulässige Nutzung festgelegt wird. Dazu zählen unter anderem die Art und Weise der baulichen Nutzung, das Maß, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen, Grünflächen und Verkehrsflächen. Angefangen von der eigentlichen Nutzung des Grundstücks, können anhand des Bebauungsplans beispielsweise die Geschossigkeit, die Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke, die Zulässigkeit verschiedener Bauweisen oder zulässige Dachformen abgelesen werden. Der Textteil des Bebauungsplans kann eine Vielzahl weiterer Regelungen enthalten wie beispielsweise Angaben zur Bepflanzung des jeweiligen Grundstücks.
Der eigentliche Zweck des Bebauungsplans
In Gemeinden oder Städten soll mit Hilfe eines Bebauungsplans die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in Gemeindegebieten gesteuert werden. Im Allgemeinen soll dadurch der Bau unterschiedlichster Bauformen verhindert und ein einheitlicher Siedlungscharakter gewährleistet werden. Das bedeutet, dass im Wesentlichen darauf geachtet wird, das beispielsweise umliegende Grundstücke von Einfamilienhäusern nicht von mehrstöckigen Häusern verdeckt werden. Doch je nach Bundesland und Kommune sind die detaillierten Vorschriften unterschiedlich. Einige Bebauungspläne können sogar die Fassadengestaltung (Putz oder Klinker) oder die Farbe der Dacheindeckung regeln.
Wo erhält man Auskunft über den Bebauungsplan?
Um Einsicht in die verschiedenen Baupläne für die Gemeinde oder Stadt zu erhalten, können sich Interessierte stets an die zuständige Stadtplanung wenden. Dort wird meist auch eine kostenlose Beratung durchgeführt. Inzwischen stellen auch immer mehr Gemeinden ihre Bebauungspläne öffentlich ins Internet, die dort von jedermann jederzeit eingesehen werden können.
- Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen und diese auch nicht ersetzen.