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Energiepass

Der Energieausweis/ Energiepass – wie viel Energie benötigt mein Gebäude?

Der Energiepass oder Ausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet

Seit 2008 ist der Energiepass das Dokument, mit dem Wohn- und Gewerbegebäude energetisch bewertet werden. Umfang und Erstellung des Energieausweises werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Grundlage für die EnEV und den Energiepass ist die EU-Richtlinie 2010/13/EU. Die Ausstellung eines Energieausweises ist für alle neu errichteten Gebäude ebenso Pflicht wie für Gebäude, die geändert oder erweitert werden. Ausstellungsberechtigte sind vor allem Hochschulabsolventen aus den Bereichen Architektur und Bau und Handwerksmeister aus dem Baugewerbe. Zusätzlich verfügen zahlreiche Handwerker über eine entsprechende Berechtigung, da sie eine Fortbildung zum Gebäude-Energieberater erfolgreich absolviert haben.

Bedarfsorientiert und verbrauchsorientiert

Grundsätzlich wird zwischen zwei Typen von Energieausweisen unterschieden: dem bedarfsorientierten Energieausweis und dem verbrauchsorientierten Energieausweis. In der Einführungs- und Erprobungsphase des Energieausweises und für die Bewertung von bestehenden, älteren Immobilen stand die Ausstellung von verbrauchsorientierten Energieausweisen im Vordergrund. Diese haben den Vorteil, dass sie ohne eine tatsächliche Bewertung eines Gebäudes erstellt werden können. Hier dient der Energiebedarf der letzten drei Jahre als Grundlage für die energetische Bewertung. Für den bedarfsorientierten Energiepass erfolgt eine gründliche Bewertung der Gebäudesubstanz. Dazu werden neben dem durchschnittlichen Nutzerverhalten auch die energetische Qualität der Hülle des Gebäudes, also Wände, Fenster und Dächer ebenso in Betracht gezogen wie die installierte Haustechnik, vornehmlich die Heizungs- und Belüftungssysteme.

Eingeschränkte Gültigkeit

Die Ausstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises ist inzwischen nur noch für einen Teil der bestehenden Gebäude möglich. Die Gültigkeit erstreckt sich ausschließlich auf Wohnbestand, der:

  • zwischen 1966 und 1977 errichtet wurde und auf dem Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurde oder
  • zwischen 1966 und 1977 errichtet wurde und mindestens fünf Wohneinheiten umfasst oder
  • nach 1977 errichtet wurde.

Für den aktuellen Hausbau gilt, dass ausschließlich bedarfsorientierte Energiepässe Gültigkeit haben. Diese Energiepässe sind bereits im Rahmen des Verfahrens zur Baugenehmigung vorzulegen. Die Bedeutung des Energiepasses wird dadurch unterstrichen, dass die Vorlage im Falle eines Verkaufs, einer Vermietung oder einer Verpachtung eines Gebäudes unverzüglich zu erfolgen hat. Wird dem nicht nachgekommen, drohen dem Gebäudeeigentümer empfindliche Geldstrafen.

Der Energiepass oder Ausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet

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