Energetische Gebäudesanierung

Die energetische Gebäudesanierung umfasst Maßnahmen, die gezielt den Energiebedarf eines Hauses senken. Sei es die Fassadendämmung, neue Fenster, der Einbau einer Wärmepumpe oder die Dachdämmung. Die Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung sind vielfältig und sinnvoll, um Energie zu sparen, den Geldbeutel zu schonen und die Umwelt zu entlasten. Eine individuelle Energieberatung kann dem Bauherrn die Schwächen seines Hauses aufdecken und ist hilfreich für die Planung einer kompletten energetischen Gebäudesanierung.

Mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen

Eine energetische Sanierung kann an vielen Punkten beginnen. Jedoch ist es wichtig, dass alle Sanierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Wer gerade sein Haus baut, sollte von vornherein eine entsprechende Dämmung einplanen, sodass die Heizungsanlage gleich entsprechend kleiner ausfallen kann. Unter anderem sollte bei bestehenden Gebäuden auf folgende Sanierungsmaßnahmen geachtet werden:

  • Austausch von einfach verglasten Fenstern gegen Doppel- oder Dreifachverglasung
  • Austausch der Heizungsanlage
  • Installation einer Solarthermie zur Nutzung der Sonnenenergie für die Heizwassergewinnung
  • Fassaden- und Dachdämmung, um die Wärmeverluste des Eigenheims zu verringern

Einige Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung sind gemäß dem Energiegesetz förderungswürdig, sodass finanzielle Zuschüsse beantragt werden können.

Staatliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung

Effektive Dachdämmung bei der Gebäudesanierung

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Förderprogramme der KfW hier.

Energetische Gebäudesanierungen – das Kosten-Nutzen-Verhältnis

Die KfW stellte trotz der umfassenden Förderprogramme einen Studienbericht aus, laut dem sich die energetische Gebäudesanierung nicht rechnen würde. Die notwendigen Investitionen würden sich nicht aufgrund der eingesparten Energiekosten amortisieren, teilte die KfW mit. Allerdings ist diese Studie umstritten, da der jährliche Anstieg der Heizkosten relativ gering angesetzt wurde. Im Einzelfall kann eine energetische Gebäudesanierung sich durchaus amortisieren.

Auswirkungen der energetischen Gebäudesanierung auf ein Mietverhältnis

Vermieter dürfen die Kosten einer energetischen Gebäudesanierung bis zu einer Höhe von 11 Prozent auf die Jahresmiete umlegen. Die üblichen Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen bleiben dabei außen vor. Die Mieterhöhung muss zudem nicht den tatsächlichen Einsparungen des Mieters bei den Energiekosten entsprechen, sondern kann auch höher ausfallen. Für den Mieter können energetische Gebäudesanierungen also teilweise in drastischen Mieterhöhungen enden. Öffentliche Fördergelder sind bei der Mieterhöhung allerdings einzurechnen.