Überbaurecht

Das Überbaurecht ist ein wichtiges Thema, wenn man allgemein vom Hausbau spricht. Bei einem Überbau spricht man genau dann, wenn der Eigentümer von einem Grundstück bei der Errichtung des eigenen Gebäudes über die Grenze hinaus hin baut. Das bedeutet, dass somit ein Überbau über die Grenze dort entsteht. Hinsichtlich der Folgen kommt es auf das Verschulden in dem Bereich an. Sollte der Überbau demnach unter grober Fahrlässigkeit gebaut worden sein, muss dieser sofort beseitigt werden und darf nicht weiter bestehen. Dies gilt vor allem auch, wenn die Nachbarn etwas gegen den Überbau haben.

Einen eindeutigen Unterschied gibt es allerdings, wenn der Überbau jedoch ohne Schuld erschaffen wurde oder nur leicht fahrlässig. Sollte es dazu kommen, muss der Nachbar den Überbau dahingehend auch dulden. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn er vor oder sofort nah dem Überbau Widerspruch erhoben hat. Hierbei steht dem Nachbarn eine sogenannte Überbaurente zu, die in Form von einer Geldentschädigung ausbezahlt werden kann. In diesem Fall kann man somit auch verlangen, dass das überbaute Grundstück bzw. genau dieser Teil abgekauft werden kann.

Aufgrund dessen hält das Überbaurecht genau diese Fakten fest und zeigt somit recht deutlich, dass sich der Eigentümer an diese Vorgaben halten muss. Ausnahme gibt es dabei nur in seltenen Fällen. Eine Ausnahme kann weiterhin sein, wenn der Nachbar mit dem Überbau grundsätzlich einverstanden ist. Auch dies sollte dahingehend schriftlich festgehalten werden, um eventuelle spätere Probleme dort vermeiden zu können.


  • Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen und diese auch nicht ersetzen.