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U-Wert

Der U-Wert stellt die wichtigste Kennzahl dar, wenn es um die Dämmung und den Wärmeschutz jedes einzelnen Bauteils geht. Dabei schreibt die Energiesparverordnung (EnEV) vor, wie hoch der U-Wert des jeweiligen Bauteils nach der Dämmung höchstens sein darf.

Die Bedeutung des U-Wertes

Der U-Wert gibt die Wärmeenergie an, die pro Stunde über eine Fläche von einem Quadratmeter verloren geht, wenn der Wärmeunterschied des Innen- und Außenbereichs 1 ºC beträgt. Der U-Wert wird in der Einheit W/(m²K) angegeben. Durch den U-Wert können die Dämmeigenschaften einzelner Bauteile und Materialien einfach abgelesen werden. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Isolierung.

Der maximale U-Wert ist vorgeschrieben

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt den maximalen U-Wert für jedes Bauteil vor. So kann beispielsweise nach der Dämmung einer Ziegelwand ein U-Wert von maximal 0,24 W/(m²K) erreicht werden. Bei der Planung der Dämmung müssen die vorgeschriebenen Vorgaben entsprechend eingeplant werden. Wird gegen die Anforderungen der EnEV verstoßen, muss mit einheitlichen Bußgeldvorschriften gerechnet werden. Wer bei Umbaumaßnahmen weniger als zehn Prozent eines Bauteils austauscht, muss sich nicht nach den Anforderungen der EnEV richten. Dies bedeutet, wenn beispielsweise von 10 Fenstern im Haus nur eins erneuert wird, muss dessen U-Wert nicht den geforderten Werten entsprechen. Die U-Werte werden in den Energieausweis eingetragen, den jeder Bauherr besitzen muss. Dieser muss ebenso beim Verkauf oder der Vermietung der Immobilie vorliegen.

EnEV 2016 – die verschärfte EnEV

Seit Anfang 2016 gilt die neue verschärfte EnEV 2016. Da diese einen im Neubau um 25 % besseren Energieverbrauch als zuvor anpeilt, bedeutet dies zugleich höhere Baukosten für den Bauherren. Ziel ist, die Energie in privaten Gebäuden einzusparen. Die vorgeschriebenen maximalen U-Werte sind folgende:

  • Außenwand – 0,28 W/(m²K)
  • Wand gegen Bodenplatte, Erdreich, Decken und Wände bei unbeheizten Räumen – 0,35 W/(m²K)
  • Dach, Wände zu Abseiten, oberste Geschossdecke – 0,20 W/(m²K)
  • Fenster, Fenstertüren (wobei das Glas (g) max. 0,6 haben darf) – 1,3 W/(m²K)
  • Dachflächenfenster (wobei das Glas (g) max. 0,6 haben darf) – 1,4 W/(m²K)
  • Außentüren – 1,80 W/(m²K)

Bei der Planung hilft auch ein U-Wert-Rechner, der einfach im Internet gefunden werden kann. In diesen werden die Dämmmaßnahme (z. B. Dämmung der Außenwand), die Ausgangskonstruktion (z. B. Ziegelwand), der gewünschte Dämmstoff und unterschiedliche Dämmdicken eingetragen. Der U-Wert-Rechner gibt anschließend an, ob die eingegebene Dämmung der Vorgaben der EnEV entspricht oder nicht.